RentDue Stays · Steuern
Ferienwohnung versteuern: Anlage V und Anlage V-FeWo erklärt
4. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Im Frühjahr steht die Steuererklärung an, und bei einer Ferienwohnung fragt das Finanzamt mehr als bei einer normalen Mietwohnung. Neben Einnahmen und Ausgaben will es wissen, an wie vielen Tagen vermietet wurde, wie oft Sie selbst da waren und wie lange die Wohnung leer stand.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Anlagen Sie brauchen, was die Anlage V-FeWo abfragt, wann das Finanzamt Verluste anerkennt und wann aus der Vermietung ein Gewerbe wird. Jede Aussage stützt sich auf eine amtliche Quelle; eine Steuerberatung ersetzt er nicht.
Wie versteuern Sie Einnahmen aus einer Ferienwohnung?
Einnahmen aus einer privat vermieteten Ferienwohnung sind in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und gehören in die Einkommensteuererklärung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 reichen Sie dafür zusätzlich zur Anlage V die Anlage V-FeWo ein. RentDue Stays liefert die Zahlen dafür: Einnahmen, Ausgaben und gebuchte Nächte pro Unterkunft.
Die Anlage V ist das bekannte Formular für vermietete Immobilien, eine pro Grundstück. Die Anlage V-FeWo kommt bei Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung dazu, etwa über Internet-Plattformen, und fragt die Nutzung der Wohnung im Jahr ab. Wird die Vermietung ausnahmsweise gewerblich, gehören die Zahlen stattdessen in die Anlage G; dazu weiter unten mehr.
Was fragt die Anlage V-FeWo ab, und seit wann gibt es sie?
Anlage V-FeWo heißt das Formular für Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung, und es gehört seit der Erklärung für 2023 dazu. Abgefragt werden die vermietete Wohnfläche und die Tage der Vermietung, der Selbstnutzung und des Leerstands. RentDue Stays kennt davon die vermieteten Nächte, weil jede Buchung mit An- und Abreise erfasst ist.
| Angabe in der Anlage V-FeWo | Was zählt | Woher die Zahl kommt |
|---|---|---|
| Tage der Vermietung | Tage, an denen die Wohnung an Gäste vermietet war | Ihre Buchungen, etwa in RentDue Stays, abgeglichen mit den Abrechnungen der Plattformen |
| Tage der Selbstnutzung | Eigene Nutzung und unentgeltliche Überlassung an Dritte; kurze Aufenthalte für Wartung, Reinigung oder Kontrolle zählen nicht | Ihr eigener Kalender |
| Leerstand | Tage ohne Vermietung und ohne Selbstnutzung; ist die Selbstnutzung jederzeit möglich, wird der Leerstand im Verhältnis aufgeteilt | Der Rest des Jahres, nach dieser Regel verteilt |
| Ortsübliche Vermietungstage | Nur bei ausschließlicher Vermietung an wechselnde Feriengäste | Fremdenverkehrsamt, Gemeinde, Stadt oder Kurverwaltung |
So beschreibt es die ELSTER-Hilfe zur Einkommensteuererklärung 2025 der Finanzverwaltung (Stand: Oktober 2026). Haben Sie die Selbstnutzung vertraglich beschränkt, etwa weil ein Dritter vermietet, zählt nur die vorbehaltene Zeit als Selbstnutzung, und der Leerstand gehört zu den Vermietungstagen.
Wann erkennt das Finanzamt Verluste aus einer Ferienwohnung an?
Verluste aus einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten Ferienwohnung erkennt das Finanzamt ohne weitere Prüfung an, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten wird. Maßgeblich ist laut Bundesfinanzhof der Durchschnitt über drei bis fünf zusammenhängende Jahre, nicht ein einzelnes Jahr. RentDue Stays zählt dafür die gebuchten Nächte pro Unterkunft.
So entschied der BFH mit Urteil vom 12. August 2025, IX R 23/24: Ein Finanzamt hatte die 25-%-Grenze Jahr für Jahr geprüft und Verluste nur für einzelne Jahre anerkannt, das war falsch. Liegt die ortsübliche Vermietungszeit etwa bei 108 Tagen, beginnt die Prüfung bei 81 Tagen oder weniger im Schnitt. Darunter wird die Absicht, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen, per Prognose geprüft. Die ELSTER-Hilfe verweist dazu auf das BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004 (BStBl I S. 933). Die Vereinfachung gilt nur für ausschließlich vermietete Wohnungen; nutzen Sie die Wohnung auch selbst, kommt es auf den Einzelfall an.
Wann wird die Vermietung einer Ferienwohnung gewerblich?
Gewerblich wird die Vermietung einer Ferienwohnung nur in Ausnahmefällen: wenn der Vermieter ins Gewicht fallende Sonderleistungen erbringt, die bei der Vermietung von Räumen unüblich sind, oder wenn ein besonders häufiger Gästewechsel eine hotelähnliche Organisation verlangt. Für den typischen privaten Gastgeber mit RentDue Stays und ein bis zwei Wohnungen bleibt es in der Regel Vermögensverwaltung.
Diese Grenze zieht die ständige Rechtsprechung, zusammengefasst im BFH-Urteil vom 28. Mai 2020, IV R 10/18: Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls, und ein gewerblicher Vermittler macht den Vermieter nicht automatisch zum Gewerbetreibenden. Wird es doch gewerblich, gehören die Einkünfte in die Anlage G, und der Gewinn wird meist über die Anlage EÜR ermittelt. Das ist der Moment für eine Steuerberatung.
Warum sind die Tage schwerer zu belegen als die Euro?
Bei einer Ferienwohnung sind nicht die Euro, sondern die Tage am schwersten zu rekonstruieren. Einnahmen und Ausgaben stehen auf dem Kontoauszug, Selbstnutzung und Leerstand stehen nirgends. Die meisten Ratgeber erklären die Formularzeilen und übergehen, dass genau diese Tage über Verlustanerkennung und Aufteilung entscheiden. RentDue Stays hält die vermieteten Nächte fest, den Rest notieren Sie selbst.
Die Gewohnheit, die im Frühjahr Stunden spart: Jeden eigenen Aufenthalt in der Wohnung sofort im Kalender eintragen, mit Datum und Zweck. Ein Wochenende mit der Familie ist Selbstnutzung, ein Vormittag für den Handwerker nicht. Und die ortsüblichen Vermietungstage fragen Sie einmal im Jahr beim Fremdenverkehrsamt an, bevor Sie sie brauchen.
Was kann eine App bei der Steuer für die Ferienwohnung übernehmen?
Eine App wie RentDue Stays übernimmt die Sammelarbeit: Buchungen aus jedem Kanal, Ausgaben pro Unterkunft und der Nettogewinn nach Unterkunft und Kanal für das Jahr. RentDue Stays zählt keine Tage der Selbstnutzung, füllt keine Formulare aus und ist keine Steuerberatung. Die Zahlen bringen Sie selbst in ELSTER oder zu Ihrem Steuerberater.
Den Bericht mit Gewinn, Buchungen und Ausgaben können Sie in der App kostenlos ansehen; ihn als PDF zu teilen gehört zu Pro. Wer lieber mit einer Tabelle arbeitet, findet in der Excel-Vorlage für Ferienwohnungen dieselben Spalten, und was am Ende übrig bleibt, rechnet der Rendite-Rechner für Ferienwohnungen vor. Alles zur App steht auf der Seite von RentDue Stays.
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Die Angaben zu Formularen und Rechtsprechung wurden im Oktober 2026 an den verlinkten amtlichen Quellen geprüft.
Weiterlesen: Einnahmen-Ausgaben-Vorlage für Ferienwohnungen · Rendite-Rechner Ferienwohnung
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